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Immobilienberater im Maklerverbund DIV zählen zur Spitzengruppe der Immobilienmakler in Deutschland. Die hohen Ansprüche der Kunden am Immobilienmarkt an die Kompetenz der Immobilienmakler und an die Qualität der Dienstleistung sind unser Maßstab.
Bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie muss ein Verbrauchs- oder Energiebedarfsausweis verpflichtend vorgelegt werden - bei uns erhalten Sie Sicherheit zu einem fairen Preis.
Wir bieten Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an. Die Energieberater, die mit uns zusammenarbeiten, sind nach §21 EnEV 2007 ausstellungsberechtigt.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis-
welchen Energiepass benötige ich?
Als erstes muss ermittelt werden, ob Sie einen Energieausweis für ein Wohngebäude oder einen Energieausweis für
Nichtwohngebäude brauchen. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich bewohnt werden oder deren Gewerbeanteil bei unter 10 % der Gesamtfläche liegt. Im Falle eines Gewerbegebäudes
muss ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude beantragt werden.
Für alle Neubauten muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten des Hauses vorliegen können. Bei Bestandsimmobilien wird darauf geachtet, wie viele Wohneinheiten sich in dem
Gebäude befinden.